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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen 

SPRiNDT Inh. Sven Sprindt (nachfolgend „SPRiNDT“) und dessen Auftraggebern.

Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart.

2. Vertragsgegenstand

SPRiNDT erbringt Dienstleistungen und Werkleistungen, insbesondere in den Bereichen:

  • Webdesign und -entwicklung
  • Hosting-, Server- und Domainverwaltung
  • Technischer Betreuung und Wartung 
  • SEO und Reichweitenmaßnahmen 
  • Content-Erstellung (Text, Bild, Video, Social Media)
  • Fotografie, Videografie
  • Weitere mediennahe, technische, kreative oder beratende Leistungen

Die Leistungen sind modular aufgebaut. Art, Umfang und Vergütung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots (z. B. per E-Mail, Button-Bestätigung oder Unterschrift) oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. 

Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das Angebot, die Auftragsbestätigung sowie die AGB.

4. Leistungsarten

4.1 Werkleistungen

Werkleistungen sind Leistungen mit einem konkret definierten Ergebnis 

(z. B. Website-Erstellung, Design-Leistungen, Foto- oder Videoproduktion)

4.2 Dienstleistungen

Dienstleistungen sind laufende oder zeitbasierte Leistungen, bei denen SPRiNDT die Erbringung einer Tätigkeit schuldet, jedoch keinen Erfolg im Sinne eines konkreten Ergebnisses garantiert (z. B. Hosting, Wartung, SEO, Beratung).

Die Einordnung einer Leistung als Werk- oder Dienstleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

5. Vergütung

Die Vergütung erfolgt entweder pauschal oder zeitbasiert.

Pauschalpreise gelten ausschließlich für die im Angebot ausdrücklich benannten Leistungen.

Leistungen, die nicht Bestandteil der vereinbarten Pauschal- oder Paketleistungen sind – insbesondere zusätzliche Recherchen, technische Einbindungen, Pflege- oder Support-Leistungen, organisatorische Tätigkeiten, Abstimmungen oder nachträgliche Anpassungen – gelten als Zusatzleistungen.

Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand zum zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensatz von SPRiNDT abgerechnet. Maßgeblich ist der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Stundensatz.

6. Laufende Leistungen / Retainer (Dienstverträge)

Laufende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, laufende Betreuung oder regelmäßige Dienstleistungen) werden fortlaufend erbracht, solange das Vertragsverhältnis besteht.

Art, Umfang und Abrechnungsweise der laufenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die Abrechnung kann periodisch oder im Voraus erfolgen; die Zahlungsweise hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der Leistungserbringung.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, setzt sich das Vertragsverhältnis automatisch fort und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.

Laufende Leistungen stellen – sofern im Angebot nicht ausdrücklich als Stunden- oder Leistungskontingent ausgewiesen – kein Stunden- oder Leistungskontingent dar.

Die Abrechnungsperiode definiert ausschließlich den Zahlungsrhythmus und begründet keinen Anspruch auf angesammelte oder nachholbare Leistungen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen fortlaufend. Ein Anspruch auf Übertragung, Nachholung oder Zusammenfassung – auch bei Vorauszahlung – besteht nicht.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, SPRiNDT alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten von SPRiNDT. Entstehender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen.

9. Abnahme (von Werkleistungen)

Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn:

  • sie vom Auftraggeber produktiv genutzt werden, oder
  • der Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung/Übergabe keine wesentlichen Mängel schriftlich anzeigt.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

10. Gewährleistung bei Werkleistungen

Bei berechtigten Mängeln an Werkleistungen ist SPRiNDT zunächst zur

Nacherfüllung berechtigt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber

die gesetzlichen Mängelrechte geltend machen.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelungen

dieser AGB.

11. Nutzungsrechte    

Die Nutzungsrechte an den von SPRiNDT erstellten Werken gehen erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über.

Sofern nicht abweichend vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

Art und Umfang der Nutzungsrechte ergeben sich im Übrigen aus dem Angebot oder der Rechnung.

Rohdaten, offene Design- oder Quell-Dateien werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung überlassen.

SPRiNDT ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen. Auf Wunsch erfolgt die Referenznutzung anonymisiert oder unterbleibt vollständig.

12. Fremdleistungen

SPRiNDT ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen geeignete Dritte (z. B. Hosting-Provider, Softwareanbieter, Plattformbetreiber oder freie Mitarbeiter) als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

Sofern Leistungen von Drittanbietern Bestandteil der Leistungserbringung sind, erfolgen diese auf Grundlage der jeweiligen Nutzungs-, Lizenz- oder Geschäftsbedingungen des Drittanbieters.

SPRiNDT haftet nicht für Leistungsstörungen, Ausfälle oder Schäden, die durch Drittanbieter verursacht werden, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von SPRiNDT liegen und SPRiNDT kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.

13. Hosting, Server, Domains

Hosting-, Server-, Domain- und Infrastrukturleistungen erfolgen regelmäßig unter Einbindung externer Dienstleister (Drittanbieter).

SPRiNDT übernimmt keine Garantie für eine dauerhafte, ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste und haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.

Auch im Falle eines Umzugs eines Webprojekts oder einer teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verwaltung durch den Auftraggeber können Hosting-, Domain- oder Verwaltungsleistungen weiterhin in reduziertem Umfang durch SPRiNDT erbracht und berechnet werden, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Gesamtsysteme oder aus vertraglichen Gründen

erforderlich ist.

14. Haftung

SPRiNDT haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung ist im Fall leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen insgesamt auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung für den konkreten Auftrag begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

15. Zurückbehaltungsrecht

Bei Zahlungsverzug ist SPRiNDT berechtigt, nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung Leistungen zurückzuhalten oder Zugänge zu verwalteten Systemen vorübergehend zu beschränken, bis offene Forderungen beglichen sind.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Schwerin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.